Bußgeldheld

Bußgeld Abstandsverstoß? Wehren Sie sich innerhalb von 2 Wochen.

Zu dicht aufgefahren und der Bescheid ist da? Schildern Sie Ihren Fall in 2 Minuten, Unterlagen brauchen Sie dafür keine. Wir fordern die Ermittlungsakte an und sagen Ihnen dann, was in Ihrem Fall möglich ist.

  • Einspruchsfrist: 2 Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG)
  • Einspruch und Akteneinsicht übernimmt unsere Kanzlei für Verkehrsrecht
  • Mit Verkehrsrechtsschutz zahlt meist Ihre Versicherung

Schildern Sie Ihren Fall

Ein paar Fragen zum Vorwurf. Danach hören Sie sofort von uns, wie es weitergeht.

Schritt 1 von 6dauert ~2 Min.

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Abstandsverstoß: Maßstab, Sätze, Messung

Zuletzt geprüft am 28.7.2026. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Maßstab ist der halbe Tachowert, bei 130 km/h also 65 Meter Abstand
  • Die Sätze reichen von 25 bis 400 Euro, ab 100 km/h kommt ein Fahrverbot in Betracht
  • Gegen den Bußgeldbescheid haben Sie 2 Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG)

Wie viel Abstand muss man halten?

Die Straßenverkehrsordnung nennt keine Meterzahl. Nach § 4 StVO muss der Abstand so groß sein, dass Sie auch dann hinter dem Vordermann anhalten können, wenn der plötzlich bremst.

In der Praxis arbeiten Behörden und Gerichte außerorts mit dem halben Tachowert. Bei 100 km/h sind das 50 Meter, also der Abstand zwischen zwei Leitpfosten.

  • Halber Tacho: Tempo durch zwei, das Ergebnis in Metern
  • 2-Sekunden-Regel: einen festen Punkt am Straßenrand wählen und zählen, bis Sie ihn passieren

Gut zu wissen: Abstandswarner und Abstandsregeltempomat helfen, nehmen Ihnen die Verantwortung aber nicht ab. Viele Systeme lassen sich auf kurze Abstände einstellen, die unter dem liegen, was der Katalog erwartet.

Was kostet ein Abstandsverstoß?

Unterhalb von 80 km/h bleibt es bei kleinen Verwarnungsgeldern ohne Punkte. Darüber staffelt der Katalog nach Tempo und nach dem Bruchteil, um den Sie den halben Tachowert unterschritten haben.

Abstandsverstoß: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Maßstab ist der halbe Tachowert. Wie teuer es wird, hängt davon ab, wie weit Sie darunter lagen und wie schnell Sie unterwegs waren.

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
bei unter 80 km/h
ohne Gefährdung25 €
mit Gefährdung30 €
mit Sachbeschädigung35 €
bei über 80 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowerts75 €1
weniger als 4/10100 €1
weniger als 3/10160 €1
weniger als 2/10240 €1
weniger als 1/10320 €1
bei über 100 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowerts75 €1
weniger als 4/10100 €1
weniger als 3/10160 €21 Monat
weniger als 2/10240 €22 Monate
weniger als 1/10320 €23 Monate
bei über 130 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowerts100 €1
weniger als 4/10180 €1
weniger als 3/10240 €21 Monat
weniger als 2/10320 €22 Monate
weniger als 1/10400 €23 Monate

Steht Ihr Fall in der Tabelle? Fall schildern

Regelsätze des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs für den fahrlässigen Erstverstoß mit dem Pkw. Dazu kommen Auslagen und Gebühren von rund 28,50 Euro. Voreintragungen, Vorsatz oder besondere Umstände können die Sanktion erhöhen. Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Quelle: ADAC: Abstandsmessung auf der Autobahn — Strafen und Bußgelder, Stand 18.2.2026.

Beispiel

Sie fahren 120 km/h. Der halbe Tachowert wären 60 Meter. Gemessen werden 20 Meter, also ein Drittel davon. Das sind 160 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Steht in Ihrem Bescheid ein Fahrverbot?

Abstandsfälle hängen stark an der Messung. Schildern Sie Ihren Fall in rund 2 Minuten. Einspruch und Akteneinsicht übernehmen unsere Anwälte für Verkehrsrecht.

Fall schildern

Wie wird der Abstand gemessen?

Gemessen wird fast immer per Video, und zwar Abstand und Geschwindigkeit zusammen. Zwei Verfahren sind verbreitet.

  • Brückenabstandsmessung mit Verkehrskontrollsystem: Auf der Fahrbahn liegen vermessene Mess- und Kontrollpunkte, Kameras auf einer Brücke mit mindestens 300 Metern freier Sicht filmen den Verkehr. Die Software rechnet Abstand und Tempo aus dem Raster.
  • ProViDa: Ein ziviles Polizeifahrzeug folgt Ihnen in möglichst konstantem Abstand. Sensoren erfassen die eigene Geschwindigkeit, eine Software errechnet den Abstand, Kameras liefern die Beweisbilder.

Wichtig: Geahndet wird nur ein gefährdender Abstand, also eine Unterschreitung über eine längere Strecke. Deshalb dokumentieren die Messstellen meist Nah- und Fernbereich mit zwei Kameras. Eine kurze Momentaufnahme reicht dafür nicht.

Wann wird aus dem Abstandsverstoß eine Straftat?

Drängeln ist nicht gleich Drängeln. Wer über eine längere Strecke dicht auffährt und den Vordermann zusätzlich mit Lichthupe oder Hupe bedrängt, riskiert ein Strafverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr. Für den Drängler wird aus dem Bußgeld dann eine Geldstrafe.

Dann geht es nicht mehr um ein Bußgeld, sondern um eine Geldstrafe und um die Fahrerlaubnis. Auch im Bußgeldverfahren kann die Behörde Vorsatz annehmen und den Regelsatz verdoppeln, etwa wenn die Unterschreitung über mehrere Sekunden lief und leicht zu beheben gewesen wäre.

Der Vordermann ist eingeschert und Sie stehen jetzt im Bescheid?

Ob das in der Messung sichtbar ist, zeigt erst das Video. Schildern Sie kurz, was passiert ist.

Unverbindlich anfragen

Woran kann eine Abstandsmessung scheitern?

Abstandsmessungen sind technisch aufwendig, und genau daran setzen Verfahren an. Diese Punkte kommen regelmäßig vor:

  • Die Unterschreitung war kurz, weil ein Fahrzeug vor Ihnen eingeschert ist oder abgebremst hat
  • Die dokumentierte Messstrecke ist zu kurz für die Annahme eines dauerhaften Verstoßes
  • Die Messstelle entspricht nicht den Herstellervorgaben, etwa bei Kamerahöhe oder Sichtweite
  • Auswertung und Messprotokoll sind nicht nachvollziehbar
  • Das Beweisvideo liegt der Akte nicht vollständig bei

Der ADAC weist darauf hin, dass sich solche Fehler nur mit erheblichem Aufwand nachweisen lassen und dafür meist ein Sachverständiger nötig ist. Ob sich das in Ihrem Fall lohnt, hängt davon ab, was auf dem Spiel steht, und ob eine Rechtsschutzversicherung das Gutachten trägt.

Was kostet ein Einspruch?

Mit einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernimmt Ihre Versicherung in der Regel die Verteidigung, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Fragen Sie dort früh nach, ob auch die Kosten eines Sachverständigengutachtens gedeckt sind.

Ohne Rechtsschutz gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Bleibt der Einspruch ohne Erfolg, kommen Verfahrens- und Gutachterkosten dazu.

Häufige Fragen zum Abstandsverstoß

Ab wann gilt der Abstand als zu gering?

Sanktioniert wird ab weniger als 5/10 des halben Tachowerts, und das auch nur bei Geschwindigkeiten über 80 km/h. Bei 100 km/h heißt das: unter 25 Meter statt der erwarteten 50.

Gilt der halbe Tacho auch innerorts?

Innerorts wird meist mit anderen Maßstäben gearbeitet, weil dort ohnehin langsamer gefahren wird. Der Bußgeldkatalog staffelt Abstandsverstöße erst ab 80 km/h mit Punkten.

Der Vordermann ist plötzlich eingeschert. Zählt das trotzdem?

Geahndet wird nur, wer den Abstand über eine längere Strecke unterschreitet. Ein kurzes Einscheren spricht dagegen. Sichtbar wird das aber erst im Messvideo, deshalb ist Akteneinsicht hier besonders wichtig.

Wie lange muss ich zu dicht gefahren sein?

Eine feste Sekundenzahl gibt es nicht. Gerichte verlangen, dass die Unterschreitung nicht nur kurzzeitig war, und die Messstellen dokumentieren deshalb Nah- und Fernbereich.

Bekomme ich das Messvideo zu sehen?

Über Akteneinsicht, die im Regelfall ein Anwalt beantragt. Dazu gehören neben dem Video auch Messprotokoll, Eichschein und die Unterlagen zur Messstelle.

Muss ich zahlen, während der Einspruch läuft?

Ein fristgerechter Einspruch verhindert zunächst, dass der Bescheid rechtskräftig wird. Was das für Zahlung, Punkte und ein mögliches Fahrverbot bedeutet, klären wir mit Ihnen, sobald wir den Fall übernehmen.

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Bewertungen bei Trustpilot — aus Bußgeldsachen und aus der Unfallregulierung.