Abstandsverstoß: Maßstab, Sätze, Messung
Zuletzt geprüft am 28.7.2026. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Maßstab ist der halbe Tachowert, bei 130 km/h also 65 Meter Abstand
- Die Sätze reichen von 25 bis 400 Euro, ab 100 km/h kommt ein Fahrverbot in Betracht
- Gegen den Bußgeldbescheid haben Sie 2 Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG)
Wie viel Abstand muss man halten?
Die Straßenverkehrsordnung nennt keine Meterzahl. Nach § 4 StVO muss der Abstand so groß sein, dass Sie auch dann hinter dem Vordermann anhalten können, wenn der plötzlich bremst.
In der Praxis arbeiten Behörden und Gerichte außerorts mit dem halben Tachowert. Bei 100 km/h sind das 50 Meter, also der Abstand zwischen zwei Leitpfosten.
- Halber Tacho: Tempo durch zwei, das Ergebnis in Metern
- 2-Sekunden-Regel: einen festen Punkt am Straßenrand wählen und zählen, bis Sie ihn passieren
Gut zu wissen: Abstandswarner und Abstandsregeltempomat helfen, nehmen Ihnen die Verantwortung aber nicht ab. Viele Systeme lassen sich auf kurze Abstände einstellen, die unter dem liegen, was der Katalog erwartet.
Was kostet ein Abstandsverstoß?
Unterhalb von 80 km/h bleibt es bei kleinen Verwarnungsgeldern ohne Punkte. Darüber staffelt der Katalog nach Tempo und nach dem Bruchteil, um den Sie den halben Tachowert unterschritten haben.
Maßstab ist der halbe Tachowert. Wie teuer es wird, hängt davon ab, wie weit Sie darunter lagen und wie schnell Sie unterwegs waren.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Ihr Fall |
|---|---|---|---|---|
| bei unter 80 km/h | ||||
| ohne Gefährdung | 25 € | — | — | Fall schildern |
| mit Gefährdung | 30 € | — | — | Fall schildern |
| mit Sachbeschädigung | 35 € | — | — | Fall schildern |
| bei über 80 km/h | ||||
| weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 | — | Fall schildern |
| weniger als 4/10 | 100 € | 1 | — | Fall schildern |
| weniger als 3/10 | 160 € | 1 | — | Fall schildern |
| weniger als 2/10 | 240 € | 1 | — | Fall schildern |
| weniger als 1/10 | 320 € | 1 | — | Fall schildern |
| bei über 100 km/h | ||||
| weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 | — | Fall schildern |
| weniger als 4/10 | 100 € | 1 | — | Fall schildern |
| weniger als 3/10 | 160 € | 2 | 1 Monat | Fall schildern |
| weniger als 2/10 | 240 € | 2 | 2 Monate | Fall schildern |
| weniger als 1/10 | 320 € | 2 | 3 Monate | Fall schildern |
| bei über 130 km/h | ||||
| weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | — | Fall schildern |
| weniger als 4/10 | 180 € | 1 | — | Fall schildern |
| weniger als 3/10 | 240 € | 2 | 1 Monat | Fall schildern |
| weniger als 2/10 | 320 € | 2 | 2 Monate | Fall schildern |
| weniger als 1/10 | 400 € | 2 | 3 Monate | Fall schildern |
Steht Ihr Fall in der Tabelle? Fall schildern
Regelsätze des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs für den fahrlässigen Erstverstoß mit dem Pkw. Dazu kommen Auslagen und Gebühren von rund 28,50 Euro. Voreintragungen, Vorsatz oder besondere Umstände können die Sanktion erhöhen. Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Quelle: ADAC: Abstandsmessung auf der Autobahn — Strafen und Bußgelder, Stand 18.2.2026.
Beispiel
Sie fahren 120 km/h. Der halbe Tachowert wären 60 Meter. Gemessen werden 20 Meter, also ein Drittel davon. Das sind 160 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Steht in Ihrem Bescheid ein Fahrverbot?
Abstandsfälle hängen stark an der Messung. Schildern Sie Ihren Fall in rund 2 Minuten. Einspruch und Akteneinsicht übernehmen unsere Anwälte für Verkehrsrecht.
Fall schildernWie wird der Abstand gemessen?
Gemessen wird fast immer per Video, und zwar Abstand und Geschwindigkeit zusammen. Zwei Verfahren sind verbreitet.
- Brückenabstandsmessung mit Verkehrskontrollsystem: Auf der Fahrbahn liegen vermessene Mess- und Kontrollpunkte, Kameras auf einer Brücke mit mindestens 300 Metern freier Sicht filmen den Verkehr. Die Software rechnet Abstand und Tempo aus dem Raster.
- ProViDa: Ein ziviles Polizeifahrzeug folgt Ihnen in möglichst konstantem Abstand. Sensoren erfassen die eigene Geschwindigkeit, eine Software errechnet den Abstand, Kameras liefern die Beweisbilder.
Wichtig: Geahndet wird nur ein gefährdender Abstand, also eine Unterschreitung über eine längere Strecke. Deshalb dokumentieren die Messstellen meist Nah- und Fernbereich mit zwei Kameras. Eine kurze Momentaufnahme reicht dafür nicht.
Wann wird aus dem Abstandsverstoß eine Straftat?
Drängeln ist nicht gleich Drängeln. Wer über eine längere Strecke dicht auffährt und den Vordermann zusätzlich mit Lichthupe oder Hupe bedrängt, riskiert ein Strafverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr. Für den Drängler wird aus dem Bußgeld dann eine Geldstrafe.
Dann geht es nicht mehr um ein Bußgeld, sondern um eine Geldstrafe und um die Fahrerlaubnis. Auch im Bußgeldverfahren kann die Behörde Vorsatz annehmen und den Regelsatz verdoppeln, etwa wenn die Unterschreitung über mehrere Sekunden lief und leicht zu beheben gewesen wäre.
Der Vordermann ist eingeschert und Sie stehen jetzt im Bescheid?
Ob das in der Messung sichtbar ist, zeigt erst das Video. Schildern Sie kurz, was passiert ist.
Unverbindlich anfragenWoran kann eine Abstandsmessung scheitern?
Abstandsmessungen sind technisch aufwendig, und genau daran setzen Verfahren an. Diese Punkte kommen regelmäßig vor:
- Die Unterschreitung war kurz, weil ein Fahrzeug vor Ihnen eingeschert ist oder abgebremst hat
- Die dokumentierte Messstrecke ist zu kurz für die Annahme eines dauerhaften Verstoßes
- Die Messstelle entspricht nicht den Herstellervorgaben, etwa bei Kamerahöhe oder Sichtweite
- Auswertung und Messprotokoll sind nicht nachvollziehbar
- Das Beweisvideo liegt der Akte nicht vollständig bei
Der ADAC weist darauf hin, dass sich solche Fehler nur mit erheblichem Aufwand nachweisen lassen und dafür meist ein Sachverständiger nötig ist. Ob sich das in Ihrem Fall lohnt, hängt davon ab, was auf dem Spiel steht, und ob eine Rechtsschutzversicherung das Gutachten trägt.
Was kostet ein Einspruch?
Mit einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernimmt Ihre Versicherung in der Regel die Verteidigung, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Fragen Sie dort früh nach, ob auch die Kosten eines Sachverständigengutachtens gedeckt sind.
Ohne Rechtsschutz gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Bleibt der Einspruch ohne Erfolg, kommen Verfahrens- und Gutachterkosten dazu.
