
Bußgeldbescheid erhalten? Wehren Sie sich innerhalb von 2 Wochen.
Schildern Sie uns Ihren Fall in 2 Minuten. Wir fordern die Ermittlungsakte an und sagen Ihnen dann, was möglich ist.
Schildern Sie Ihren Fall
Ein paar Fragen zum Vorwurf. Danach hören Sie sofort von uns, wie es weitergeht.
Was wird Ihnen vorgeworfen?
Verschlüsselt übertragen und ab Eingang durch die anwaltliche Schweigepflicht geschützt
- Einspruchsfrist: 2 Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG)
- Einspruch und Akteneinsicht übernimmt unsere Kanzlei für Verkehrsrecht
- Mit Verkehrsrechtsschutz zahlt meist Ihre Versicherung
Ohne Papierkram
Kein Dokument, kein Termin vor Ort. Egal wo Sie wohnen.
Kanzlei für Verkehrsrecht
Ihren Fall bearbeiten Anwälte, die Bußgeldverfahren täglich führen.
Sie behalten die Kontrolle
Die Anfrage verpflichtet zu nichts. Ob Sie beauftragen, entscheiden Sie.
So geht's jetzt weiter
Ihre Schilderung kommt direkt bei uns an. Bearbeitet wird sie in unserer Kanzlei für Verkehrsrecht.
Sie schildern Ihren Fall
Ein paar Fragen, rund 2 Minuten.
Wir sehen Ihre Unterlagen durch
Für den Einspruch brauchen wir den Bescheid mit dem Aktenzeichen. Fehlt etwas, fordern wir es per E-Mail an.
Sie unterschreiben die Vollmacht
Sie kommt per E-Mail, sobald Ihre Unterlagen vollständig sind. Ohne Vollmacht gibt die Behörde die Akte nicht heraus, und ohne Akte lässt sich der Vorwurf nicht beurteilen. Was die Vertretung kostet, erfahren Sie davor.
Wir legen Einspruch ein
Das hält die Zwei-Wochen-Frist auf. Danach beantragen wir Akteneinsicht: Messung, Protokolle, Fotos.
Sie hören von uns
Wir prüfen die Akte und melden uns mit dem Ergebnis: ob sich in Ihrem Fall etwas machen lässt.
Worum geht es in Ihrem Fall?
Was der Bußgeldkatalog beim jeweiligen Vorwurf vorsieht: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und die Stellen, an denen es auf Details ankommt.

Zu schnell gefahren
30 bis 800 Euro, ab 21 km/h der erste Punkt

Rote Ampel überfahren
90 Euro, ab 1 Sekunde Rot 200 Euro und Fahrverbot

Zu dicht aufgefahren
25 bis 400 Euro, ab 100 km/h droht ein Fahrverbot

Handy am Steuer
100 Euro und 1 Punkt, mit Gefährdung 150 Euro

Alkohol und Drogen
500 Euro ab 0,5 Promille, ab 1,1 Promille Straftat

Autounfall
Was Ihnen zusteht und wer den Anwalt bezahlt
Welches Schreiben haben Sie bekommen?
Nicht jeder Brief vom Amt startet eine Frist. Welcher es ist, entscheidet, wie viel Zeit Ihnen bleibt.
- ZeugenfragebogenKeine Frist
- Die Behörde weiß noch nicht, wer gefahren ist, und fragt beim Halter nach. Wer selbst gefahren ist, muss sich nicht selbst belasten. Angehörige müssen Sie ebenfalls nicht benennen (§ 52 StPO).
- AnhörungsbogenKeine Einspruchsfrist
- Die Behörde hat einen Verdacht und gibt Ihnen Gelegenheit, sich zu äußern. Name, Anschrift und Geburtsdatum müssen Sie angeben. Zum Vorwurf selbst müssen Sie nichts sagen.
- Verwarnung mit Verwarnungsgeld1 Woche Zahlungsfrist
- Bis 55 Euro, ohne Punkte. Wer zahlt, hat die Sache erledigt. Wer nicht zahlt, bekommt in der Regel einen Bußgeldbescheid.
- Bußgeldbescheid2 Wochen Einspruchsfrist
- Der eigentliche Bescheid. Ab Zustellung haben Sie 2 Wochen für den Einspruch (§ 67 Abs. 1 OWiG). Das Datum steht auf dem gelben Umschlag. Danach wird der Bescheid rechtskräftig.
Auch Behörden machen Fehler.
Ein Bußgeldbescheid ist kein Urteil. Er beruht auf einer Messung, einem Foto und einer Akte — und jedes davon kann Mängel haben.
Eichung und Bedienung
Das Messgerät muss geeicht und der Beamte für genau dieses Gerät geschult sein. Beide Nachweise gehören in die Akte.
Nachvollziehbarkeit der Messung
Ohne die Rohmessdaten lässt sich ein Messwert nicht überprüfen. Der Zugang zu den Unterlagen muss im Einzelfall verlangt werden.
Das Foto
Ist überhaupt zu erkennen, wer gefahren ist? Bei Firmen- und Familienfahrzeugen ist das oft die entscheidende Frage.
Fristen und Zustellung
Bei Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten verjährt die Verfolgung zunächst nach drei Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG). Auch ein Zustellungsmangel kann ein Verfahren beenden.
In einer Untersuchung von 14.783 Bußgeldverfahren war bei 33 % der Vorwurf falsch oder die Messung nicht nachvollziehbar dokumentiert. Weitere 23 % hatten Mängel, die im Verfahren nachgereicht werden können. Ein Mangel bedeutet nicht automatisch, dass das Verfahren endet. Was in Ihrem Fall gilt, zeigt erst die Akte.
- 8 % Falscher Vorwurf
- Falsch gemessen oder dem falschen Fahrzeug zugeordnet
- 25 % Beweisführung mangelhaft
- Die Messung war fachlich nicht nachvollziehbar dokumentiert
- 23 % Geringe Mängel
- Formfehler, die im Verfahren meist nachgereicht werden
- 44 % Keine Mängel
- Der Bescheid war nicht zu beanstanden
Untersuchung der Sachverständigengesellschaft VUT-Verkehr an 14.783 Bußgeldverfahren, Erhebungszeitraum April 2007 bis Januar 2013.
Zahlen oder wehren? Das sollten Sie vorher wissen
2 Wochen ab Zustellung, nicht ab dem Tattag
Die Frist startet, wenn der Bescheid bei Ihnen ankommt (§ 67 Abs. 1 OWiG). Das Datum steht auf dem gelben Umschlag. Heben Sie ihn auf.
Ein Anhörungsbogen startet noch keine Einspruchsfrist. Schildern können Sie Ihren Fall trotzdem schon.

Wer zahlt, nimmt auch die Punkte an
Zahlen wirkt wie der schnelle Weg. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig: Geldbuße, Punkte und ein eventuelles Fahrverbot stehen dann fest.
Der Eintrag im Fahreignungsregister bleibt je nach Punktzahl 2,5 bis 10 Jahre stehen. Beim nächsten Verstoß zählt er mit.
Anhörungsbogen: nur die Person zählt
Name, Anschrift und Geburtsdatum müssen Sie angeben. Zum Vorwurf selbst müssen Sie nichts sagen.
Wer den Hergang brav aufschreibt, liefert die Angaben oft mit, die später gegen ihn verwendet werden.
In der Probezeit gelten schärfere Regeln
Ein schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß) verlängert die Probezeit auf 4 Jahre. Dazu ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an (§ 2a StVG). Wer daran nicht teilnimmt, verliert die Fahrerlaubnis.
Fahren Sie noch keine 2 Jahre, sagen Sie uns das gleich zu Beginn.
Was kostet mich das?
Die Anfrage ist unverbindlich. Kosten entstehen erst mit dem Mandat, und Sie kennen sie vorher. Drei Fälle sind zu unterscheiden.
Mit Verkehrsrechtsschutz
Meist übernimmt Ihre Versicherung die Verteidigung. Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung bleibt bei Ihnen. Ob Ihre Police den Fall deckt, klären wir mit der Versicherung — die Deckungszusage holen wir ein.
Ohne Rechtsschutz
Es gelten die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach RVG. Wie hoch sie in Ihrem Fall ausfallen, sagen wir Ihnen, bevor Sie die Vollmacht unterschreiben.
Wenn der Einspruch scheitert
Dann kommen die Verfahrenskosten dazu. Das gehört auf den Tisch, bevor Sie entscheiden — deshalb steht es hier und nicht im Kleingedruckten.
Das sagen Mandanten über uns
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Häufige Fragen
Wie lange kann ich Einspruch einlegen?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids (§ 67 OWiG). Das Datum steht auf dem gelben Umschlag. Danach ist der Bescheid rechtskräftig, nur in Ausnahmen hilft dann noch eine Wiedereinsetzung. Ob das bei Ihnen infrage kommt, prüfen wir.
Ich habe erst einen Anhörungsbogen. Muss ich den ausfüllen?
Angaben zu Name, Anschrift und Geburtsdatum sind Pflicht. Zum Vorwurf selbst müssen Sie nichts sagen. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid, eine Einspruchsfrist läuft nicht. Schildern können Sie Ihren Fall trotzdem schon — das verschafft Zeit, bevor der Bescheid kommt.
Was passiert, wenn ich einfach zahle?
Mit Ablauf der 2-Wochen-Frist wird der Bescheid rechtskräftig. Geldbuße, Punkte und ein eventuelles Fahrverbot stehen dann fest. Der Eintrag im Fahreignungsregister bleibt je nach Punktzahl 2,5 bis 10 Jahre stehen und zählt beim nächsten Verstoß mit. Rückgängig machen lässt sich das nur in Ausnahmefällen.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Das hängt vom Einzelfall ab. Ansatzpunkte sind die Messung, Fehler im Bescheid oder die Frage, wer gefahren ist. Bei einem Verwarnungsgeld von 30 Euro ohne Punkte steht der Aufwand oft in keinem Verhältnis. Geht es um Punkte oder ein Fahrverbot, sieht das anders aus. Ob in Ihrem Fall etwas trägt, beurteilen wir anhand der Akte.
Was passiert nach meiner Anfrage?
Ihre Angaben kommen direkt bei uns in der Kanzlei an. Zuerst sehen wir Ihre Unterlagen durch; fehlt etwas für den Einspruch, fordern wir es per E-Mail an. Sind sie vollständig, bekommen Sie eine E-Mail mit der Vollmacht — ohne sie gibt die Behörde die Ermittlungsakte nicht heraus, und ohne die Akte lässt sich der Vorwurf nicht beurteilen. Mit Ihrer Unterschrift und dem Bescheid legen wir Einspruch ein, das hält die Zwei-Wochen-Frist auf, und beantragen Akteneinsicht. Sobald wir die Akte geprüft haben, melden wir uns mit dem Ergebnis. Bis Sie unterschreiben, gehen Sie keine Verpflichtung ein.
Was kostet mich das?
Die Anfrage ist unverbindlich. Kosten entstehen erst mit der Beauftragung — und die ist Ihre Unterschrift unter die Vollmacht. Was die Vertretung kostet, erfahren Sie davor. Mit Verkehrsrechtsschutz zahlt meist Ihre Versicherung, bis auf die Selbstbeteiligung.
Wer steckt hinter Bußgeldheld?
Bußgeldheld ist ein Angebot der fairforce.one Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Leipzig. Ihre Anfrage geht nicht an einen Vermittler, sondern direkt an die Kanzlei, die den Fall auch bearbeitet. An unbeteiligte Dritte geben wir Ihre Angaben nicht weiter. Wir sind Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen; für uns gelten das anwaltliche Berufsrecht und die Schweigepflicht. Die vollständigen Angaben stehen im Impressum.
Muss ich das Bußgeld erst einmal bezahlen?
Ein fristgerechter Einspruch verhindert zunächst, dass der Bescheid rechtskräftig wird. Bitte zahlen Sie deshalb vorerst nicht: Solange der Bescheid nicht endgültig ist, bleibt der Einspruch möglich — mit einer Zahlung wäre er dahin.
Droht mir ein Fahrverbot?
Bei manchen Verstößen sieht der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot vor, etwa bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit oder einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Ob es in Ihrem Fall droht und ob es sich abwenden lässt, zeigt die rechtliche Prüfung.
Ich bin noch in der Probezeit. Was bedeutet das?
Ein schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß) verlängert die Probezeit auf 4 Jahre. Zusätzlich ordnet die Behörde ein kostenpflichtiges Aufbauseminar an (§ 2a StVG). Wer daran nicht teilnimmt, verliert die Fahrerlaubnis. Sagen Sie uns deshalb gleich, dass Sie in der Probezeit sind.
Erfährt mein Arbeitgeber davon? Wird meine Kfz-Versicherung teurer?
Der Bescheid geht an Sie, nicht an Ihren Arbeitgeber. Ihre Kfz-Versicherung wird durch ein Bußgeld nicht teurer, anders als nach einem selbst verschuldeten Unfall. Ein Fahrverbot fällt allerdings auf, wenn Sie beruflich fahren.
Was passiert mit meinen Daten?
Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und nur für Ihre Anfrage verwendet. Sie kommen direkt in der Kanzlei an und unterliegen ab Eingang der anwaltlichen Schweigepflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO). An Dritte geben wir sie nicht weiter. Kommt kein Mandat zustande, löschen wir Ihre Daten nach 60 Tagen. Welche Rechte Sie haben, steht in der Datenschutzerklärung.