Rotlichtverstoß: Sätze, Messung, Verfahren
Zuletzt geprüft am 28.7.2026. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- War die Ampel bis 1 Sekunde rot: 90 Euro und 1 Punkt
- War sie länger als 1 Sekunde rot: 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- Gegen den Bußgeldbescheid haben Sie 2 Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG)
Was kostet ein Rotlichtverstoß?
Der Bußgeldkatalog kennt zwei Fälle. Beim einfachen Rotlichtverstoß war die Ampel höchstens 1 Sekunde rot, beim qualifizierten länger. Zwischen beiden liegen 110 Euro, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot.
Entscheidend ist, wie lange die Ampel schon rot war. Ab 1 Sekunde wird aus dem einfachen ein qualifizierter Rotlichtverstoß.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Ihr Fall |
|---|---|---|---|---|
| Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel bis 1 Sekunde rot) | ||||
| ohne weitere Folgen | 90 € | 1 | — | Fall schildern |
| mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat | Fall schildern |
| mit Unfall | 240 € | 2 | 1 Monat | Fall schildern |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel länger als 1 Sekunde rot) | ||||
| ohne weitere Folgen | 200 € | 2 | 1 Monat | Fall schildern |
| mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat | Fall schildern |
| mit Unfall | 360 € | 2 | 1 Monat | Fall schildern |
| Verwandte Tatbestände | ||||
| Haltelinie überfahren, davor zum Stehen gekommen | 10 € | — | — | Fall schildern |
| Grünpfeil genutzt, ohne vorher zu halten | 70 € | 1 | — | Fall schildern |
Steht Ihr Fall in der Tabelle? Fall schildern
Regelsätze des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs für den fahrlässigen Erstverstoß mit dem Pkw. Dazu kommen Auslagen und Gebühren von rund 28,50 Euro. Voreintragungen, Vorsatz oder besondere Umstände können die Sanktion erhöhen. Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Quelle: ADAC: Rote Ampel überfahren — was droht beim Rotlichtverstoß?, Stand 16.2.2026.
Gut zu wissen: Für Fahranfänger zählt jeder Rotlichtverstoß als A-Verstoß, egal ob einfach oder qualifiziert. Die Probezeit verlängert sich dann auf 4 Jahre und ein Aufbauseminar kommt dazu.
Steht in Ihrem Bescheid „qualifiziert“?
Dann geht es um mehr als das Bußgeld. Schildern Sie Ihren Fall in rund 2 Minuten. Einspruch und Akteneinsicht übernehmen unsere Anwälte für Verkehrsrecht.
Fall schildernEinfach oder qualifiziert: woran hängt der Unterschied?
Wer über Rot fährt, begeht nicht automatisch denselben Verstoß wie jeder andere. Gemessen wird die Zeit zwischen dem Umspringen auf Rot und dem Moment, in dem Sie die Haltelinie überfahren. Alles bis einschließlich 1 Sekunde ist ein einfacher Verstoß (§ 37 Abs. 2 StVO).
Beispiel
Die Ampel springt um, Sie überfahren die Haltelinie 0,8 Sekunden später und fahren weiter. Das sind 90 Euro und 1 Punkt. Bei 1,2 Sekunden werden daraus 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Der Grund für die harte Kante: Nach mehr als 1 Sekunde Rot hat der Querverkehr bereits Grün. Genau darauf zielt die höhere Sanktion.
Haltelinie überfahren: schon ein Rotlichtverstoß?
Nein, solange Sie direkt dahinter stehen bleiben. Dann bleibt es beim Haltelinienverstoß und 10 Euro Verwarnungsgeld.
Ein Rotlichtverstoß liegt erst vor, wenn Sie in den geschützten Bereich der Kreuzung einfahren. Wer bei Gelb noch durchfährt, zahlt 10 Euro. Wer den Grünpfeil nutzt, ohne vorher anzuhalten, zahlt 70 Euro und bekommt einen Punkt.
Übrigens: Wenn Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn kommen und der Weg anders nicht frei wird, ist vorsichtiges Einfahren bei Rot ausnahmsweise erlaubt.
Wie wird ein Rotlichtverstoß festgestellt?
Die meisten Ampelblitzer arbeiten mit zwei Induktionsschleifen im Asphalt. Die erste liegt auf Höhe der Haltelinie und löst das erste Foto aus, die zweite hinter der Kreuzungseinfahrt das zweite.
Aus dem Abstand der beiden Aufnahmen ergibt sich, ob Sie weitergefahren sind und wie lange die Ampel zu diesem Zeitpunkt schon rot war. Moderne Geräte messen nebenbei die Geschwindigkeit mit.
Wichtig: Auch ohne Foto ist eine Ahndung möglich. Die Schätzung eines Polizeibeamten kann für den einfachen Rotlichtverstoß genügen. Für den qualifizierten reicht sie nur bei sehr langer Rotphase oder gezielter Überwachung, etwa mit geeichter Stoppuhr.
Kein Foto, nur die Aussage eines Beamten?
Wie belastbar eine Schätzung im konkreten Fall ist, entscheidet sich in der Akte. Schildern Sie kurz, was passiert ist.
Unverbindlich anfragenWoran kann der Vorwurf scheitern?
Rotlichtfälle hängen an Details, die man dem Bescheid nicht ansieht. Diese Punkte tauchen in Verfahren regelmäßig auf:
- Die Gelbphase war zu kurz für die zulässige Geschwindigkeit
- Die Schätzung der Rotzeit stützt sich nur auf das Gefühl eines Beobachters
- Das erste Foto zeigt einen Halt hinter der Haltelinie, nicht die Einfahrt in die Kreuzung
- Die Ampelanlage war gestört oder das Signal aus Ihrer Position nicht eindeutig
- Auf dem Beweisfoto ist der Fahrer nicht sicher zu erkennen
Dazu kommt das Fahrverbot selbst. Gerichte sehen davon in Einzelfällen ab, etwa wenn ein Rotlichtverstoß auf einem kurzen Augenblicksversagen beruht. Ob das hier greift, hängt vom konkreten Ablauf ab und muss begründet werden.
Prüfen lässt sich das erst mit der Akte, also mit Ampelphasenplan, Messprotokoll und Fotos. Diese Arbeit machen wir für Sie.
Wann muss ich den Führerschein abgeben?
Beim qualifizierten Rotlichtverstoß sieht der Katalog 1 Monat Fahrverbot vor. Wirksam wird es erst, wenn der Bescheid rechtskräftig ist.
Wer in den 2 Jahren davor kein Fahrverbot hatte, darf den Zeitpunkt selbst wählen. Es beginnt, sobald Sie den Führerschein abgeben, spätestens 4 Monate nach Rechtskraft (§ 25 Abs. 2a StVG).
Was kostet ein Einspruch?
Mit einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernimmt Ihre Versicherung in der Regel die Verteidigung, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Voraussetzung ist die Deckungszusage.
Ohne Rechtsschutz gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Bleibt der Einspruch ohne Erfolg, kommen die Kosten des Verfahrens dazu.
