Zu schnell gefahren: Sätze, Fristen, Verfahren
Zuletzt geprüft am 28.7.2026. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Innerorts kostet zu schnelles Fahren 30 bis 800 Euro, außerorts 20 bis 700 Euro
- Ab 21 km/h zu viel gibt es den ersten Punkt in Flensburg, ab 26 km/h kann ein Fahrverbot dazukommen
- Zählt nicht der Tacho, sondern der Messwert nach Toleranzabzug: 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 Prozent
Was kostet zu schnelles Fahren?
Der Bußgeldkatalog rechnet in Stufen. Zwischen 20 und 21 km/h zu viel liegen innerorts 45 Euro Unterschied und der erste Punkt in Flensburg. Ab 26 km/h steht zusätzlich ein Fahrverbot im Raum.
Maßgeblich ist immer der Wert nach Abzug der Messtoleranz, nicht die Zahl, die Ihr Tacho angezeigt hat.
Innerorts sind die Sätze höher als außerorts, weil dort mehr Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Ihr Fall |
|---|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | — | — | Fall schildern |
| 11–15 km/h | 50 € | — | — | Fall schildern |
| 16–20 km/h | 70 € | — | — | Fall schildern |
| 21–25 km/h | 115 € | 1 | — | Fall schildern |
| 26–30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat¹ | Fall schildern |
| 31–40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | Fall schildern |
| 41–50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | Fall schildern |
| 51–60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | Fall schildern |
| 61–70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Fall schildern |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | Fall schildern |
Steht Ihr Fall in der Tabelle? Fall schildern
¹ Nur, wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweiter Verstoß von mehr als 25 km/h festgestellt wird.
Regelsätze des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs für den fahrlässigen Erstverstoß mit dem Pkw. Dazu kommen Auslagen und Gebühren von rund 28,50 Euro. Voreintragungen, Vorsatz oder besondere Umstände können die Sanktion erhöhen. Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Quelle: ADAC: Zu schnell gefahren — Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Stand 17.2.2026.
Außerorts liegt jede Stufe etwas niedriger. Das Fahrverbot beginnt trotzdem schon bei 26 km/h.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Ihr Fall |
|---|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | — | — | Fall schildern |
| 11–15 km/h | 40 € | — | — | Fall schildern |
| 16–20 km/h | 60 € | — | — | Fall schildern |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 | — | Fall schildern |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat¹ | Fall schildern |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat¹ | Fall schildern |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | Fall schildern |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | Fall schildern |
| 61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | Fall schildern |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Fall schildern |
Steht Ihr Fall in der Tabelle? Fall schildern
¹ Nur, wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweiter Verstoß von mehr als 25 km/h festgestellt wird.
Regelsätze des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs für den fahrlässigen Erstverstoß mit dem Pkw. Dazu kommen Auslagen und Gebühren von rund 28,50 Euro. Voreintragungen, Vorsatz oder besondere Umstände können die Sanktion erhöhen. Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Quelle: ADAC: Zu schnell gefahren — Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Stand 17.2.2026.
Innerorts heißt im Bescheid „innerhalb geschlossener Ortschaften“, außerorts entsprechend „außerhalb geschlossener Ortschaften“. Auf der Autobahn gelten für Pkw dieselben Sätze wie außerorts. Für Lkw über 3,5 Tonnen führt der Katalog eigene, durchweg höhere Sätze.
Gut zu wissen: Bis 55 Euro spricht die Behörde von einem Verwarnungsgeld. Wer es bezahlt, beendet damit das Verfahren. Erst darüber kommt ein Bußgeldbescheid mit Gebühren, und erst dieser startet die Einspruchsfrist.
Der Bescheid liegt auf dem Tisch?
Die 2 Wochen laufen ab Zustellung, nicht ab dem Tag, an dem Sie den Umschlag öffnen. Schildern Sie Ihren Fall in rund 2 Minuten. Einspruch und Akteneinsicht übernehmen unsere Anwälte für Verkehrsrecht.
Fall schildernWie viel Toleranz wird abgezogen?
Von der gemessenen Geschwindigkeit zieht die Behörde einen Toleranzwert ab. Bis 100 km/h sind das 3 km/h, darüber 3 Prozent des Messwerts.
Beispiel
Erlaubt waren 70 km/h, gemessen wurden 100 km/h außerorts. Nach Abzug von 3 km/h bleiben 27 km/h zu viel. Das sind 150 Euro und 1 Punkt. Ein Fahrverbot kommt erst dazu, wenn innerhalb eines Jahres ein zweiter Verstoß über 25 km/h hinzukommt.
Auf dem Bescheid stehen beide Zahlen: der Messwert und der vorgeworfene Wert. Ein Blick darauf lohnt sich, denn der Unterschied kann eine ganze Stufe ausmachen.
Was kostet zu schnelles Fahren in der 30er-Zone?
In der 30er-Zone gilt der Katalog für innerorts. Teuer wirkt sie trotzdem, weil bei Tempo 30 schon 20 km/h mehr in der Punkte-Stufe landen.
Gerechnet wird in zwei Schritten: erst 3 km/h Toleranz vom Messwert abziehen, dann die erlaubten 30 km/h. Was übrig bleibt, ist der Vorwurf.
Die häufigsten Fälle in einer Zone 30. Alle Werte nach Abzug von 3 km/h Messtoleranz.
| Gemessen | Vorwurf und Folge |
|---|---|
| 39 km/h | 6 km/h zu viel: 30 Euro Verwarnungsgeld |
| 40 km/h | 7 km/h zu viel: 30 Euro Verwarnungsgeld |
| 42 km/h | 9 km/h zu viel: 30 Euro Verwarnungsgeld |
| 43 km/h | 10 km/h zu viel: 30 Euro Verwarnungsgeld |
| 45 km/h | 12 km/h zu viel: 50 Euro Verwarnungsgeld |
| 47 km/h | 14 km/h zu viel: 50 Euro Verwarnungsgeld |
| 48 km/h | 15 km/h zu viel: 50 Euro Verwarnungsgeld |
| 50 km/h | 17 km/h zu viel: 70 Euro Bußgeld |
| 55 km/h | 22 km/h zu viel: 115 Euro und 1 Punkt |
| 60 km/h | 27 km/h zu viel: 180 Euro und 1 Punkt, Fahrverbot bei Wiederholung |
| 70 km/h | 37 km/h zu viel: 260 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
Abgeleitet aus dem Regelsatz innerorts und dem üblichen Toleranzabzug. Was die Behörde tatsächlich fordert, kommt aus dem Bescheid, nicht aus dieser Tabelle. Quelle: ADAC: Zu schnell gefahren, Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Stand 17.2.2026.
Übrigens: Ein Blitzer in der 30er-Zone steht oft vor einer Schule, einem Kindergarten oder einem Pflegeheim. Das ändert nichts am Regelsatz, kann aber beeinflussen, wie die Behörde einen Wiederholungsfall bewertet.
Ab wann droht ein Fahrverbot?
Ein Regelfahrverbot von 1 Monat sieht der Katalog innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h vor. Bei sehr hohen Überschreitungen werden daraus 2 oder 3 Monate.
Dazu kommt die Wiederholungsregel. Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit mehr als 25 km/h auffällt, bekommt beim zweiten Mal ein Fahrverbot, auch wenn die Stufe allein dafür nicht reichen würde. Gerechnet wird ab Rechtskraft der ersten Entscheidung.
Wichtig: Wer in den 2 Jahren vor der Tat kein Fahrverbot hatte, darf den Zeitpunkt selbst bestimmen. Das Verbot wird wirksam, sobald Sie den Führerschein abgeben, spätestens 4 Monate nach Rechtskraft (§ 25 Abs. 2a StVG). Der Monat lässt sich damit auf den Urlaub legen. Kürzer wird er dadurch nicht.
Ob ein Gericht das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandelt, also davon absieht und stattdessen die Geldbuße erhöht, hängt vom Einzelfall ab. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sollte das früh ansprechen, weil es begründet und belegt werden muss.
Wie läuft das Verfahren ab?
- Die Messung geht an die Bußgeldbehörde. Als Halter bekommen Sie Post, meist einen Anhörungsbogen, bei kleineren Verstößen ein Verwarnungsgeldangebot.
- Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie nichts sagen.
- Bleibt der Vorwurf bestehen, folgt der Bußgeldbescheid. Ab Zustellung laufen 2 Wochen für den Einspruch (§ 67 Abs. 1 OWiG).
- Nach dem Einspruch schaut die Behörde noch einmal auf den Fall. Bleibt sie dabei, geht die Akte über die Staatsanwaltschaft ans Amtsgericht.
- Das Amtsgericht entscheidet durch Beschluss oder in einer Hauptverhandlung.
Übrigens: Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren seit dem 1. Juli 2026 nach 6 Monaten, vorher waren es 3. Bestimmte Schritte der Behörde unterbrechen diese Frist, der Anhörungsbogen zum Beispiel.
Anhörungsbogen bekommen und unsicher, was Sie schreiben sollen?
Auch dafür können Sie Ihren Fall schon jetzt schildern. Ein Anhörungsbogen setzt noch keine Frist in Gang, verschafft Ihnen aber Zeit, bevor der Bescheid kommt.
Unverbindlich anfragenWoran kann eine Messung scheitern?
Geschwindigkeitsmessungen laufen als standardisiertes Messverfahren. Solange Gerät und Bedienung den Vorgaben entsprechen, geht das Gericht von der Richtigkeit des Werts aus. Ansatzpunkte liegen deshalb selten beim Ergebnis, sondern beim Weg dorthin.
- Die Eichung des Geräts war abgelaufen oder der Nachweis fehlt in der Akte
- Der Aufbau am Messort weicht von der Bedienungsanleitung ab
- Der Messbeamte war für das Gerät nicht geschult
- Das Beweisfoto lässt den Fahrer nicht sicher erkennen
- Die Beschilderung vor der Messstelle war nicht eindeutig
Ob davon in Ihrem Fall etwas trägt, zeigt sich erst mit der Akte, oft erst nach Einsicht in Messdaten und Gerätedokumentation. Diese Arbeit machen wir für Sie.
Was bedeuten die Punkte in Flensburg?
Punkte stehen im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt. Bei 8 Punkten ist das Konto voll und die Fahrerlaubnis wird entzogen.
- 1 Punkt für eine Ordnungswidrigkeit, gelöscht nach 2 Jahren und 6 Monaten
- 2 Punkte für eine Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot, gelöscht nach 5 Jahren
- 3 Punkte für eine Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis, gelöscht nach 10 Jahren
Jeder Eintrag hat seine eigene Frist. Ein neuer Verstoß verlängert die alten Punkte nicht.
Was kostet ein Einspruch?
Mit einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernimmt Ihre Versicherung in der Regel die Verteidigung, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Voraussetzung ist die Deckungszusage.
Ohne Rechtsschutz gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Bleibt der Einspruch ohne Erfolg, kommen die Kosten des Verfahrens dazu.
Gut zu wissen: Ob sich der Aufwand rechnet, hängt selten am Bußgeld allein. Steht ein Fahrverbot im Raum, geht es meist um deutlich mehr als den Betrag auf dem Bescheid.
